| Pfarrgemeinderat und Pfarrausschuss |
PfarrgemeinderatDer Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitzuwirken. Im Bereich der Pastoral unterstützt der PGR den Pfarrer in seinem Amt und wirkt beratend mit. Zu diesem Bereich gehören alle dem Amt des Pfarrers zugeordneten Aufgaben, insbesondere die der Verkündigung, der Liturgie und der Sakramentenspendung. ..... (Auszug aus der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln, Stand 1.3.2005 ) Einen Pfarrgemeinderat gibt es seit der PGR-Wahl am 7. u. 8.11.2009 nur noch auf Seelsorgebereichsebene. Dieser Pfarrgemeinderat besteht aus 16 gewählten Mitgliedern zuzüglich der Vertreter des Seeslosorgeteams. Jede der 8 Pfarreien unseres Seelsorgebereiches entsendet jeweils 2 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat. Aus unserer Pfarrei wurden
gewählt. Henriette Germund ist auf eigenen Wunsch aus dem Pfarrgemeinderat ausgeschieden. Der/die 2. Vertreter/-in aus Merten wird kurzfristig nachgewählt. PfarrausschussIn unserer Gemeinde gibt es einen Pfarrausschuss, der teilweise die Aufgaben des überörtlichen Pfarrgemeinderates in der Pfarrgemeinde vertritt. In den Pfarrausschuss wurden gewählt:
Der neue Pfarrausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 9.12.2009 konstituiert. Auch aus dem Pfarrauschuss ist Henriette Germund auf eigenen Wunsch ausgeschieden.
KontaktKatholische Pfarrgemeinde St.Martin |